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Förderung Heizung

Wie erhalten Sie eine Förderung für Ihre neue Heizung?

Wenn Sie sich für eine besonders energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik entscheiden,  besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern. Die Zahl der Förderprogramme ist groß und damit leider unübersichtlich. Es gilt aber immer grundsätzlich: Anträge und Bewilligung müssen immer vor der Auftragerteilung an den Installateur vorliegen. Da die Fördermittel häufig begrenzt sind, heißt es: rechtzeitig handeln. Nehmen Sie frühzeitig mit Ihrem Versorgungsunternehmen, Ihrer Kommune, einer örtlichen Kammer Kontakt auf. Oder lassen Sie sich von den Verbraucherverbänden beraten. Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit Rat und Tat zu Seite. Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie mit uns schnell und einfach einen Termin vereinbaren.

Nachfolgend zwei Links für weitere Informationen: 

www.kfw.de

Bafa

KFW Förderportal


Heizungsmodernisierung lohnt sich
Eine Heizungsmodernisierung spart Energie und wird staatlich gefördert. Hier finden Sie einen Überblick über ausgewählte Heizsysteme und mögliche Fördersummen.

Übersicht über ausgewählte staatliche Förderungen für Heizungssysteme
1) nach Marktanreizprogramm (MAP) in Verbindung mit dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt den Einbau einer effizienten Heizungsanlage mit attraktiven Fördersummen aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Die seit 2012 geltenden Förderbedingungen wurden zum 01. Januar 2016 für Modernisierungen im Bestand nochmals verbessert. Im Rahmen des Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sind neu:

  • die Aufstockung der Förderung um weitere 20 Prozent
  • die Bezuschussung der Optimierungsmaßnahmen in Höhe von 600 Euro
     

Fördervoraussetzungen
Förderungen nach MAP und APEE können beantragt werden, wenn eine veraltete, ineffiziente Heizung durch eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe ersetzt wird oder die Heizung durch Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert wird und das gesamte Heizungssystem durch Verbesserung der Energieeffizienz optimiert wird. Die APEE-Zusatzförderung ist nicht mit dem Optimierungsbonus nach den MAP-Richtlinien kumulierbar.

Die zu ersetzende Heizung muss nachstehende Kriterien erfüllen:

  • Betrieb auf Basis fossiler Energien (z.B. Gas oder Öl)
  • keine Nutzung der Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie
  • es liegt kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach §10 der Energieeinsparverordnung EnEV vor


Bei der Optimierung der Heizungsanlage müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustands
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumreglern)


Antragsstellung
Alle Anträge sind im Rahmen des Antragsverfahrens auf Gewährung einer MAP-Förderung zu stellen.

Wichtig ist die Beachtung der Antragsfrist:
Für alle Anlagen, die ab 1. Januar 2018 beim ausführenden Fachbetrieb beauftragt werden, ist die Förderung immer vor Vertragsschluss und vor Umsetzung der Maßnahme online beim BAFA zu beantragen. Bei Nichtbeachtung entfällt die Förderfähigkeit.
Die Anträge finden Sie auf der Website der BAFA: www.bafa.de


Die Anträge können aber auch per Post bestellt werden bei:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderung erneuerbarer Energien
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn

Dort ist auch der Antrag einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

  • www.viessmann.de/foerdermittel
  • im Viessmann Marktpartnerportal unter „Marktpartnerinformationen/Fördermittel“

Fördermittelservice
Der Viessmann Förderservice unterstützt Sie bei der Erstellung der Anträge für Ihre Kunden und bei der Recherche weiterer Fördermittel: http://viessmann.foerderservice.de

Förderfähige Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage, einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe

  • Ausbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
  • Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung
  • Austausch oder erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (System-Vorlauftemperaturen ≤ 35 °C) inklusive Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen
  • Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperatur-Heizkörper (Vorlauftemperaturen ≤ 60 °C)
  • Austausch von „kritischen“ Heizkörpern zur Systemtemperaturreduzierung
  • Einbau von zusätzlichen Wärmetauscher(n) zur Aufrüstung eines Niedertemperaturkessels zu einem Brennwertkessel einschließlich notwendiger Schornsteinanpassungen
  • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern
  • Zusätzliche Dämmung des bestehenden Verteilnetzes und des Speichers
  • Umstellung des Warmwassersystems, das heißt Integration in die Heizungsanlage (inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen, Einsatz wassersparender               Maßnahmen, Abwasser-Wärmerückgewinnung)
  • Nutzerinterface und Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom, Gas und Wasser
  • Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe
  • Notwendige Maler-, Putz- und WandverkleidungsarbeitenHerstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen
  • Erneuerung des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung
  • Einrichtung oder Neubau eines Heizraums bzw. eines Bevorratungsbehälters für Biomasse
  • Notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum
  • In Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung
  • Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern (sofern nicht gefordert oder extra gefördert)
  • Inbetriebnahme, Einregelierung und Einweisung
  • Bei Biomasseanlagen: Errichtung eines integrierten oder nachgerüsteten Staubabscheiders, sofern nicht nach Nr. IV. 2.3.2 (Innovationsförderung für sekundäre Partikelabscheidung) gefördert